[ 30.07.2010 ] | alle aktuellen Artikel | Seite drucken

Telefonische Aufklärung durch den Arzt

 Der Bundesgerichtshof hat es als zulässig angesehen, wenn der Arzt den Patienten, in einfach gelagerten Fällen, telefonisch über die Risiken des bevorstehenden Eingriffs aufklärt, sofern der Patient hiermit einverstanden ist. BGH-Urteil vom 15.06.2010, AZ: VI ZR 204/09
zum Seitenanfang