Rechtsanwaltskanzlei
Dr. jur. Ernst Boxberg
Fachanwalt für Medizinrecht
[ 30.07.2010 ] | alle aktuellen Artikel | Seite drucken
Telefonische Aufklärung durch den Arzt
Der Bundesgerichtshof hat es als zulässig angesehen, wenn der Arzt den Patienten, in einfach gelagerten Fällen, telefonisch über die Risiken des bevorstehenden Eingriffs aufklärt, sofern der Patient hiermit einverstanden ist. BGH-Urteil vom 15.06.2010, AZ: VI ZR 204/09