[ 30.07.2010 ] | alle aktuellen Artikel | Seite drucken

Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen

In Formularverträgen findet man häufig die Formeln, dass der Mieter beim Auszug (oder in regelmäßigen Abständen) Schönheitsreparaturen ausführen lassen muss. Diese Klausel ist unwirksam, weil durch eine solche formularhafte Bestimmung dem Mieter die Möglichkeit kostensparender Eigenleistung genommen wird. BGH-Urteil vom 09.06.2010, AZ: VIII ZR 294/09
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